GEG & EEG einfach erklärt
Zwei Gesetze tauchen in fast jedem Heizungsgespräch auf — und werden regelmäßig verwechselt. Hier die Kurzfassung, ohne juristische Fußangeln.
GEG und EEG sind zwei unterschiedliche Regelwerke mit unterschiedlichem Fokus. Das GEG betrifft Gebäude und Heizungen — das EEG betrifft Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Wer eine Heizung plant, kommt primär mit dem GEG in Kontakt.
Das GEG — Gebäudeenergiegesetz
Das GEG bündelt seit 2020 die vorher getrennten Regelungen aus Energieeinsparverordnung, Energieeinsparungsgesetz und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Es legt fest, wie viel Primärenergie ein Gebäude verbrauchen darf und welche Anforderungen an Heizungsanlagen und Dämmung gelten.
- Pflicht im Neubau
- Mindestens 65 % der neu erzeugten Wärme müssen aus erneuerbaren Quellen stammen. Dies gilt seit 01.01.2024 für Neubauten in Neubaugebieten.
- Pflicht im Bestand
- Beim Heizungstausch gelten die 65-%-Regeln erst ab dem Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung (in Großstädten bis 30.06.2026, sonst bis 30.06.2028).
Das EEG — Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das EEG regelt den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen — Wind, Sonne, Biomasse, Wasser. Für private Haushalte ist es vor allem bei Photovoltaikanlagen relevant: Einspeisevergütungen, Eigenverbrauchsregelungen und Netzanschlussfragen beruhen auf dem EEG.
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