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Heizung7 min Lesezeit·Aktualisiert: April 2026

Heizungsförderung 2025: Was es aktuell an Zuschüssen gibt

Wer 2025 seine Heizung modernisiert, kann in Einfamilienhäusern bis zu 70 % Zuschuss auf förderfähige Kosten erhalten — wenn Antrag und Zeitpunkt stimmen. Der Ratgeber ordnet Grundförderung, Boni und Deckel.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist seit 2024 das zentrale Programm für den Heizungstausch. 2025 gelten die Sätze weitgehend unverändert — aber Kleinigkeiten in Antragsreihenfolge und Fristen entscheiden, ob Sie am Ende 30 oder 70 % bekommen.

Die Grundförderung

Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Sie gilt für den Einbau von Wärmepumpen, Biomasseheizungen (Pellet, Holzhackgut, Scheitholz in bestimmten Konstellationen), Solarthermieanlagen, innovativer Heiztechnik sowie bei Anschluss an Wärmenetze. Voraussetzung ist eine Gebäudefachplanung und die Einbindung einer zugelassenen Fachfirma.

Die Boni im Überblick

  • Klimageschwindigkeits-Bonus: +20 % — bei frühem Tausch funktionsfähiger, fossiler Bestandsheizungen.
  • Einkommens-Bonus: +30 % — für selbstnutzende Eigentümer*innen mit bis zu 40.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen.
  • Effizienz-Bonus: +5 % — für besonders effiziente Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder bei Wasser- bzw. Erdwärme als Quelle.
  • Emissionsminderungszuschlag: Pauschal 2.500 € — für Biomasseanlagen mit nachweislich reduziertem Feinstaubausstoß.

Förderfähige Höchstgrenze

Die förderfähigen Kosten sind pro Wohneinheit begrenzt: Für die erste Wohneinheit im Einfamilienhaus werden bis zu 30.000 € anerkannt. Bei Mehrfamilienhäusern staffelt sich der Deckel: 30.000 € für die erste Einheit, 15.000 € für die zweite bis sechste, 8.000 € für jede weitere.

Der Weg zum Zuschuss — in der richtigen Reihenfolge

  1. 01Fachberatung: Wir prüfen die Eignung Ihres Gebäudes und dimensionieren die Anlage.
  2. 02Fördermittel-Antrag bei der KfW (seit 2024 zuständig für BEG-Einzelmaßnahmen) — vor Auftragsvergabe.
  3. 03Zuwendungsbescheid abwarten oder Vorhaben auf Basis des Antrags beginnen (seit 2025 regelhaft möglich).
  4. 04Umsetzung durch unser Team.
  5. 05Verwendungsnachweis einreichen, Auszahlung erhalten.

Was Sie jetzt konkret tun können

Wenn Ihre Heizung älter als 15 Jahre ist oder auf Öl bzw. Gas läuft, rechnet sich ein Check fast immer. Die günstigste Variante ist selten die, die auf den ersten Blick danach aussieht — wir rechnen Investition, Betriebskosten und Fördersumme gemeinsam durch.

Die förderfähigen Kosten umfassen die Aufwendungen für Anschaffung, Einbau und Inbetriebnahme der Anlage sowie die mit dem Heizungstausch verbundenen Umfeldmaßnahmen."

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BEG-Richtlinie 2024
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