Zum Inhalt springen
Dietenmeier + HarschDietenmeierHarsch
Heizung6 min Lesezeit·Aktualisiert: April 2026

Welche Heizsysteme sind 2025 noch möglich?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit 2024, wie neue Heizungen betrieben werden dürfen. Im Bestand gelten Übergänge, im Neubau gelten die 65-%-Regel strenger. Was das konkret bedeutet — und welche Systeme 2025 in Konstanz sinnvoll sind.

Kurz gesagt: Im Neubau in Neubaugebieten gilt die 65-%-Regel seit 01.01.2024. Für bestehende Gebäude greifen Übergangsfristen, die an den Start der kommunalen Wärmeplanung gekoppelt sind. Konstanz muss diese Planung als Großstadt bis Mitte 2026 vorlegen.

Die 65-%-Regel — was sie wirklich bedeutet

Jede neu eingebaute Heizung muss rechnerisch mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Das schließt Öl- und Gasheizungen nicht pauschal aus — sie müssen nur mit einem erneuerbaren Anteil kombiniert werden (z. B. Solarthermie, Biomethan, Wasserstoff-Perspektive) oder in eine Hybridlösung eingebunden sein.

Erfüllungsoptionen nach GEG §71

  • Anschluss an ein Wärmenetz.
  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpe.
  • Stromdirektheizung — nur in sehr gut gedämmten Gebäuden.
  • Solarthermische Anlage (ergänzend).
  • Biomasseheizung (Pellet, Holzhackgut, Scheitholz).
  • Hybridheizung mit erneuerbarem Anteil ≥ 65 % rechnerisch.
  • Heizungsanlage auf Basis von Wasserstoff (bisher selten relevant).

Bestandsgebäude — Übergang bis zur Wärmeplanung

Solange die kommunale Wärmeplanung nicht steht, dürfen in Bestandsgebäuden auch reine Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden — mit gleitender Erhöhung des Biogas- oder Biomasse-Anteils ab 2029. Dauerhaft fossil betriebene Heizungen sind ab 2045 unzulässig.

Unsere typische Empfehlung in der Region

Für gut gedämmte Einfamilienhäuser ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe meist die wirtschaftlich sinnvollste Wahl. Für weniger gut gedämmte Bestandsgebäude, in denen hohe Vorlauftemperaturen nötig sind, bleibt die Hybridvariante aus Gas-Brennwert und Solarthermie oder die Pelletheizung die pragmatische Option. Was in Ihrem Fall passt, entscheidet eine Heizlastberechnung — nicht das Marketingmaterial eines Herstellers.

Was wir im Erstgespräch klären

  1. 01Aktueller Zustand der Heizung und Ihr typischer Wärmebedarf.
  2. 02Gebäudezustand: Dämmung, Fenster, Heizflächen.
  3. 03Ihre Präferenzen: Investitionshöhe, Komfortwünsche, Betriebsaufwand.
  4. 04Förderkulisse und realistische Antragssumme.
  5. 05Umsetzungsfenster und typischer Projektablauf.
Reden wir

Offene Frage? Wir ordnen sie im Gespräch.

Kostenfreies Erstgespräch — persönlich, ohne Verbindlichkeit.

07531 5999-0 · info@dietenmeier-harsch.de

Mo – Do 07:30–16:30 · Fr 07:30–12:00 · 24/7 Notdienst