Welche Heizsysteme sind 2025 noch möglich?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit 2024, wie neue Heizungen betrieben werden dürfen. Im Bestand gelten Übergänge, im Neubau gelten die 65-%-Regel strenger. Was das konkret bedeutet — und welche Systeme 2025 in Konstanz sinnvoll sind.
Kurz gesagt: Im Neubau in Neubaugebieten gilt die 65-%-Regel seit 01.01.2024. Für bestehende Gebäude greifen Übergangsfristen, die an den Start der kommunalen Wärmeplanung gekoppelt sind. Konstanz muss diese Planung als Großstadt bis Mitte 2026 vorlegen.
Die 65-%-Regel — was sie wirklich bedeutet
Jede neu eingebaute Heizung muss rechnerisch mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Das schließt Öl- und Gasheizungen nicht pauschal aus — sie müssen nur mit einem erneuerbaren Anteil kombiniert werden (z. B. Solarthermie, Biomethan, Wasserstoff-Perspektive) oder in eine Hybridlösung eingebunden sein.
Erfüllungsoptionen nach GEG §71
- Anschluss an ein Wärmenetz.
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpe.
- Stromdirektheizung — nur in sehr gut gedämmten Gebäuden.
- Solarthermische Anlage (ergänzend).
- Biomasseheizung (Pellet, Holzhackgut, Scheitholz).
- Hybridheizung mit erneuerbarem Anteil ≥ 65 % rechnerisch.
- Heizungsanlage auf Basis von Wasserstoff (bisher selten relevant).
Bestandsgebäude — Übergang bis zur Wärmeplanung
Solange die kommunale Wärmeplanung nicht steht, dürfen in Bestandsgebäuden auch reine Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden — mit gleitender Erhöhung des Biogas- oder Biomasse-Anteils ab 2029. Dauerhaft fossil betriebene Heizungen sind ab 2045 unzulässig.
Unsere typische Empfehlung in der Region
Für gut gedämmte Einfamilienhäuser ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe meist die wirtschaftlich sinnvollste Wahl. Für weniger gut gedämmte Bestandsgebäude, in denen hohe Vorlauftemperaturen nötig sind, bleibt die Hybridvariante aus Gas-Brennwert und Solarthermie oder die Pelletheizung die pragmatische Option. Was in Ihrem Fall passt, entscheidet eine Heizlastberechnung — nicht das Marketingmaterial eines Herstellers.
Was wir im Erstgespräch klären
- 01Aktueller Zustand der Heizung und Ihr typischer Wärmebedarf.
- 02Gebäudezustand: Dämmung, Fenster, Heizflächen.
- 03Ihre Präferenzen: Investitionshöhe, Komfortwünsche, Betriebsaufwand.
- 04Förderkulisse und realistische Antragssumme.
- 05Umsetzungsfenster und typischer Projektablauf.
Offene Frage? Wir ordnen sie im Gespräch.
Kostenfreies Erstgespräch — persönlich, ohne Verbindlichkeit.
07531 5999-0 · info@dietenmeier-harsch.de
Mo – Do 07:30–16:30 · Fr 07:30–12:00 · 24/7 Notdienst